Samstag, 4. September 2010
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Betriebsratswahl

Auf Betriebsratswahl.biz entsteht ein Informationsportal zum Thema Betriebsratswahl mit Videos und einem Forum für den Wahlvorstand und Wahlvorstandsmitglieder.


Reguläre Betriebsratswahl 2010
 
Die nächste Betriebsratswahl findet 2010 in Betrieben mit Betriebsrat im Zeitraum vom 01.03.2010 bis 31.05.2010 statt. Ausnahme: Seit der letzten Betriebsratswahl ist
weniger als ein Jahr vergangen. Dann bleibt der gerade neugewählte Betriebsrat bis zur Betriebsratswahl 2014 im Amt.


Neugründung eines Betriebsrats


Ausserhalb dieses Zeitraums kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden, wenn ein Betriebsrat im Betrieb noch nicht existiert und der Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, also Arbeitnehmer, die 18 Jahre alt sind und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind.


Kosten der Betriebsratswahl


Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber, § 20 Abs. 3 BetrVG. 


"Hierzu können die Aufwendungen für eine erforderliche Schulungsveranstaltung gehören oder die Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl (BAG Beschluss vom 16. April 2003 – 7 ABR 29/02 – EzA § 20 BetrVG 2001 Nr. 1; Löwisch/Thüsing, BetrVG, § 20 Rz. 37; Fitting, BetrVG § 20 Rz. 38; DKK-Schneider, § 20 BetrVG Rz. 30). Unter § 20 Abs. 3 BetrVG fallen alle Kosten, die mit der Einleitung und der Durchführung der Betriebsratswahl sowie der Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind. § 80 Abs. 3 BetrVG ist durch diese Vorschrift jedoch nicht aufgehoben. Ein Rechtsanwalt, der vom Wahlvorstand zur Beratung über Wahlfragen hinzugezogen wird, wird als Sachverständiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG tätig. Die dabei entstehenden Kosten sind nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 BetrVG erstattungsfähig (BAG Beschluss vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1992 - 7 ABR 51/90 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40). Insbesondere ist eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung notwendig oder die Ersetzung der Willenserklärung des Arbeitgebers durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (BAG a.a.O.). § 20 Abs. 3 BetrVG deckt nicht ohne weitere Voraussetzungen alle Wahlkosten ab. So muss eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, müssen Sachmittel entsprechend § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich sein und bedarf die Hinzuziehung eines (Rechts)Sachverständigen der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. § 20 Abs. 3 BetrVG enthält keinen Hinweis darauf, dass § 80 Abs. 3 BetrVG hier nicht gilt und der Wahlvorstand zunächst ohne Konkretisierung durch eine Vereinbarung eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen kann. Vielmehr bedarf es auch insoweit einer vorherigen Festlegung, die im Verweigerungsfall auch durch ein (Eil)Beschlussverfahren erzielt werden kann."


Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.12.2007 Aktenzeichen 9 TaBV 153/07


Wahlvorstandsschulung


Wenn Sie an einer Schulung des Wahlvorstands interessiert sind (auch Inhouse), stehen Ihnen unsere Betriebsratswahl-Experten als Referenten zur Verfügung; ausserdem werden wir hier ab Sommer 2009 entsprechende zwei bis dreitägige Seminare in Brühl und Köln anbieten.


Videotraining / E-Learning


Auf Betriebsratswahl TV wird rechtzeitig zur Betriebsratswahl 2010 ein Video veröffentlicht, dass die wichtigsten Regeln der Betriebsratswahl erklärt und über die häufigsten Wahlmängeln (Anfechtungsgründe) aufklärt und Tipps für das Wahlanfechtungsverfahren gegeben.


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